17. Auflage Kommentar Aktiengesetz
Dieser Beitrag richtet sich an diejenigen Leserinnen und Leser, die - wich ich - gerne auf Hauptversammlungen gehen.
Wenn Sie - wie meine Wenigkeit - als Nicht-Jurist durchs Leben gehen, dann kann das "Paragraphen-Zitieren" eines Versammlungsleiters durchaus erschlagend wirken. Mir zumindest gab es auch ein bisschen das Gefühl, diesbezüglich eine Art Depp zu sein. Für mich ist das dann ein Ansporn, in dem Bereich dazuzulernen.
Dazu ein kleiner Tipp: Einfach mal das AktG = Aktiengesetz in Buchform bestellen. Natürlich am besten die aktuelle Version 2023, mit den eingebauten Änderungen zur virtuellen Hauptversammlung. Gibt es schon für kleines Geld (ich glaube, unter 10 Euro).
Dann lässt sich auch während einer HV schnell mal nachschlagen, was im genannten Paragraphen eigentlich steht.
Natürlich finden sich dort nur die unkommentierten Paragraphen des AktG.
Nun habe ich im Studium der Volkswirtschafslehre durchaus auch etwas Jura gehabt und weiß insofern, dass die "Kommentare" dazu interessant sein können.
Und da wiederum sind meinem Kenntnisstand zufolge die "Beck´schen Kurz-Kommentare" empfehlenswert.
Um bei künftigen HVs auch mit juristisch versierten Aufsichtsräten und anderen Teilnehmern mithalten zu können, habe ich deshalb neulich den "Beck´schen Kurz-Kommentar" zum Aktiengesetz gelesen.
Auch und besonders deshalb, weil da dieses Jahr eine brandneue Auflage (nämlich die 17.) erschienen ist, welche z.B. die Änderungen zu virtuellen Hauptversammlungen umfasst.
Meine erste Reaktion, als ich diesen Kurz-Kommentar zum Aktiengesetz von Jens Koch (inzwischen "Standard") vor mir liegen hatte: Ich war durchaus erschlagen.
Denn das der Name "Kurz-Kommentar" suggeriert vielleicht etwas anderes - aber hier geht es um ein knapp 2.800 Seiten (!) dickes Buch. Da das Papier dünn ist, passt das dann doch halbwegs komfortabel hinter zwei Buchdeckel.
Fleißig machte ich mich an die Lektüre getreu dem Motto, von der ersten bis zur letzten Seite. Dieses Vorhaben beendete ich aber nach einiger Zeit.
Zum einen deshalb, weil solche juristischen Texte natürlich nicht gerade einfach zu lesen sind. Und so pickte ich mir die Stellen heraus, die mich interessieren. Beispielsweise Begründungen für Mindest-Dividenden, was bei Gegenanträgen zu beachten ist, was gibt es für Regelungen im Hinblick auf einen "squeeze-out" versus Verschmelzung beispielsweise...
Hier ist natürlich das ausgezeichnete und umfangreiche Sachverzeichnis (ca. 35 Seiten) hilfreich.
Ich denke, das Buch ist deshalb weniger für die Lektüre sinnvoll, als für gezieltes Nachschlagen. Auch und besonders während einer HV. Ich habe jedenfalls vor, mit diesem Exemplar "bewaffnet" dann künftig zu Präsenz-HVs zu gehen.
Dann brauche ich mich bei juristischen Themen nicht wie ein Depp zu fühlen, sondern kann mir direkt die Kommentierung des geachteten Jens Koch zu den entsprechenden juristischen Regelungen durchlesen. Geht ja auch während der HV, während den manchmal drögen Momenten.
Dies nur als Hinweis für diejenigen unter Ihnen, die in einer ähnlichen Situation wie ich sind. Angesichts des Preises des Beck´schen Kurz-Kommentars Aktiengesetz 17. Auflage empfehle ich, vorher einmal unverbindlich in eine Ausgsabe reinzuschauen.
Eine kostenlose Leseprobe in Form einer PDF-Datei finden Sie unter diesem Link.
Mit herzlichen Gruß!
Ihr
Michael Vaupel
Diplom-Volkswirt / M.A.