Büsingen – Eine deutsche Exklave
Neulich besuchte ich ein sogenanntes Bioenergiedorf.
Das ist ein Dorf, welches den selbst benötigten Strom komplett selbst herstellt. Mindestens!
Zudem sollen sich mindestens die Hälfte der Anlagen im Besitz lokaler Unternehmen/Landwirte befinden, und mögliche Biogas-Anlagen sollen nicht nur mit Maismonokulturen betrieben werden. Und auch gentechnisch veränderte Pflanzen sind tabu.
Der Ort, den ich besuchte, heißt Büsingen - und liegt am Hochrhein. Ich gebe zu, als Rheinländer bin ich da positiv befangen. Es handelt sich bei Büsingen um eine deutsche Exklave, welche keine "Erneuerbare Energien"-Fördermittel erhält.
Im Ort findet sich eine Solarthermie-Anlage, die jährlich mehr als eine halbe Mio. kWh Strom liefert. In Kombination mit einer Hackschnitzel-Heizzentrale kann so im Sommer der komplette Warmwasserbedarf gedeckt werden.
Projektentwickler war die solarcomplex AG - ich prüfte ein Investment in das Unternehmen. Dessen Aktien sind allerdings nicht börsennotiert. Und die Genuss-Scheine des Unternehmens finde ich nicht sooo interessant (unter 4% Verzinsung, Mindestanlage 100.000 Euro).
Ich möchte in diesem Beitrag aber auf etwas anderes hinweisen - nämlich einen interessanten Band aus der Reihe "Schriften zur Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit", der sich mit Büsingen beschäftigt.
- Dieser Band trägt den Titel: "Büsingen - Eine deutsche Exklave"...
- ...und ist im Rahmen eines Seminars der Universität St. Gallen entstanden.
- Herausgeber des Bandes sind Prof. Dr. iur. Christoph Errass sowie Dr. iur. Hans Martin Tschudi.
Ich fand die erste Hälfte des Bandes höchst lesenswert im Hinblick auf die besondere Situation des Bioenergiedorfes Büsingen. Historische Entwicklung, Bevölkerungsentwicklung, wirtschaftliche Entwicklung...unter besonderer Berücksichtigung der Einbeziehung in den Schweizer Wirtschaftsraum, gut strukturiert und auch für Nicht-Juristen durchaus lesenswert.
Also klare Leseempfehlung? Durchaus nicht zwingend. Denn die zweite Hälfte des Bandes behandelte dann Themen, die sich inzwischen "erledigt" haben. Es ging da um den großen Punkt "Gewährleistung der Telekommunikation" in Büsingen. Doch wie da nun Fern- und Orts-Gespräche von Büsingen nach Deutschland und die Schweiz im Festnetz (!) bepreist werden, interessierte mich in etwa soviel wie mein Glas Bier, wenn es leer ist: Genau, nahezu gar nicht.
Ich selbst habe seit Jahren keinen Festnetzanschluss mehr und kenne in meinem direkten Umfeld privat kaum noch jemanden, der dies tut.
Auch wurden im Band Punkte wie "Leichentransporte aus Büsingen" behandelt - auch das tangiert mich aktuell höchstens peripher.
Ausführliche juristische Überlegungen zu den genannten Punkten (Auslegung Telekommunikationsgesetz, Verordnung über Fernmeldedienste etc. pp.) verleideten mir die Lektüre.
Insgesamt gemischtes Fazit meinerseits für:
Das Inhaltsverzeichnis des Buches in Form einer PDF-Datei finden Sie bei Interesse unter diesem Link.
Angenehme Lektüre!
Ihr
Michael Vaupel
Diplom-Volkswirt / M.A.