Steinhoff: Gnade vor Recht?
Es sieht so aus, als ob Steinhoff Internatl Hldgs N.V. (kurz "Steinhoff")) Schritt für Schritt einige Baustellen schließt.
Jüngstes Beispiel:
Die Entscheidung der südafrikanischen Finanzaufsicht FSCA („Financial Sector Conduct Authority“) im Hinblick auf eine Bestrafung von Steinhoff wegen der illegalen Bilanztricksereien.
Bei solchen Fällen halte ich es für sinnvoll, möglichst nah an der Quelle die entsprechende Neuigkeit nachzuschauen. Und da findet sich bei der FSCA (www.fsca.co.za) unter der Rubrik „News“ und dann bei „Media Releases“ die entsprechende Mitteilung in englischer Sprache.
Ich finde es übrigens recht gut, wie die FSCA da in verständlicher Sprache ohne übermäßigen Gebrauch von Formalismen wichtige Informationen zu einzelnen südafrikanischen Aktiengesellschaften herausgibt.
Steinhoff: Ein Überblick über die Verflechtungen im Konzern und die Höhe der Schulden ("Debt"). Quelle: Unternehmensangaben
Da wird über eine Hausdurchsuchung bei einem Explorer berichtet, dort wird vor Finanzberatern gewarnt, die den Eindruck erwecken, für ein anderes Unternehmen zu arbeiten – mit Angabe von Namen und Email-Adressen. Schöner Nutzwert für am südafrikanischen Markt interessierte Investoren.
Doch konkret zur Meldung der FSCA in Bezug auf Steinhoff:
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